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EIOPA veröffentlicht Richtlinien für NCAs zur Vorbereitung auf die Anwendung von Solvency II

Die Richtlinien haben vorbereitenden Charakter und verpflichten die NCAs nicht, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten auf Grund von

  • Unternehmensmeldungen zur Solvenz-Position und
  • insbesondere in Fällen unzureichender Erfüllung der Solvency II Pillar 1-Erfordernisse

Mit Veröffentlichung der Konsultationen im Herbst 2013 will EIOPA die NCAs in die Lage versetzen, zum 01.01.2014 bestimmte wichtige Aspekte des prospektiven und risikobasierten Aufsichtsansatzes der Solvency II-Richtlinie anzuwenden.

Es ist beabsichtigt, die Richtlinien für die Dauer der Vorbereitungsphase anzuwenden.

“Phasing-in”: Start mit der Einführung bestimmter wichtiger Aspekte des prospektiven und risikobasierten Aufsichtsansatzes. Es wird erwartet, dass NCAs und beaufsichtigte Unternehmen im Verlauf der Vorbereitungsphase Fortschritte in der Vorbereitung der Anwendung von Solvency II aufweisen.

Spezifisches “Phasing-in” berücksichtigt, dass die beaufsichtigten Unternehmen Zeit erhalten, die erforderlichen internen Prozesse und IT-Systeme anzupassen, um die quantitative Berichterstattung leisten zu können. Basierend auf der Annahme, dass die Solvency II-Direktive vom 01.01.2016 anwendbar sein wird, werden für die Vorbereitungsphase folgende Meldedaten festgesetzt:

  • Die jährliche Meldung wird erstmals im Jahr 2015 für die Daten Ende 2014 zu erstatten sein (Frist: 20 Wochen nach Jahresende für Solo-Unternehmen und 26 Wochen für Gruppen)
  • Die erste quartalsweise Meldung wird ab 3. Quartal 2015 erwartet (8 bzw. 14 Wochen nach dem Stichtag)
  • For the quarterly submission, the first set of data will be expected from Q3 of 2015. The deadline is 8 weeks for solo undertakings and 14 weeks for groups.

Die Meldetermine werden Ende 2013 – basierend auf den neuesten Entwicklungen zur Verabschiedung der Omnibus II-Richtlinie – überprüft.

Als Rahmen für die Tätigkeit der nationalen Aufsichten wird vorgeschlagen, dass NCAs Unternehmen mit Mindestanteilen der Marktanteile in jedem Mitgliedsstaat oder bestimmter Grösse einbeziehen mit folgender Maßgabe:

i.       mindestens 80% Marktanteil:

  • Solo: festzulegender Satz quantitativer jährlicher Daten
  • Abschätzen, ob das Unternehmen dauerhaft die Anforderungen an das aufsichtsrechtliche Solvency II-Kapital und die technischen Rückstellungen auf Solo-Basis erfüllen würde
  • Abschätzen der Abweichung von den Annahmen, die der Berechnung des Solvenz-Kapitalbedarfs auf Solo-Basis zu Grunde liegen, wobei sich das Unternehmen nicht in einem Vor-Anwendungsprozess für die Genehmigung eines internen Modells befindet

ii.       mindestens 50% Marktanteil:

  • Solo: festzulegender Satz quantitativer vierteljährlicher Daten

iii.       mindestens 12 Mrd. € Vermögenswerte

  • Gruppen : festzulegender Satz quantitativer jährlicher und vierteljährlicher Daten
  • Abschätzen, ob die Gruppe dauerhaft die Anforderungen an das aufsichtsrechtliche Solvency II-Kapital und die technischen Rückstellungen auf Gruppen-Basis erfüllen würde
  • Abschätzen der Abweichung von den Annahmen, die der Berechnung des Solvenz-Kapitalbedarfs auf Gruppen-Basis zu Grunde liegen, wobei sich die Gruppe nicht in einem Vor-Anwendungsprozess für die Genehmigung eines internen Modells befindet

Weitere Einzelheiten sind auf Anfrage verfügbar.The Guidelines are preparatory. They do not require NCAs to take supervisory action as a result of the information provided to them on the undertaking’s solvency position, and in particular a failure by undertakings to comply with Solvency II pillar I requirements.

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