Home

Anlageverordnung: Einstufung von Anlagen in Wald als Immobilien?

Berichten zufolge wird die BaFin keine Einwände erheben, wenn beaufsichtigte Investoren Anlagen in Wald (z.B. direkter Erwerb, Beteiligung an Unternehmen, die ausschließlich Waldgrundstücke bewirtschaften, Anteile an Fonds, die in Wald investieren) der Immobilienquote zuordnen, sofern alle übrigen Anforderungen für eine Anlage gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV erfüllt sind.

nach oben