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Willkommen bei Kloos & Partner Investment Consultants Unternehmensberatung

Wir stellen Information, Effizienz und Leistung in den Mittelpunkt unseres Internet-Auftritts.

Daher beginnen wir unsere Vorstellung mit aktuellen fachlichen Beiträgen und verzichten auf inhaltsferne Illustration.

Wir freuen uns über Ihre Fragen oder Anregungen!


Neue Anlageverordnung erfordert umfangreiche Anpassungen von Verwaltungsvorschriften

Folgende Verordnungen, Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin sind nach in Krafttreten der geänderten AnlV anzupassen: R 4/2011 (VA) Hinweise zur Anlage des gebundenen Vermögens Sammelverfügung vom 21.06.2011 (Anzeige- und Berichtspflichten) R 13/2005 (VA) Treuhänder R 12/2005 (VA) Nachweis des Sicherungsvermögens R 6/2005 (VA) Rückversicherungsunternehmen R 7/2004 (VA) Hedgefonds R 1/2004 (VA) Stresstests R 1/2002 ABS/CLN []

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Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings (Referentenentwurf)

Beaufsichtigte Einrichtungen[1] dürfen sich künftig bei der Bewertung der Kreditqualität von Vermögensgegenständen in ihren Vermögensanlagen nicht ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen, die von einer anerkannten Ratingagentur abgegeben wurden. Die Risikomanagementsysteme haben dies sicherzustellen. Die BaFin wird die Angemessenheit der Prozesse der beaufsichtigten Einrichtungen zur Beurteilung der Kreditqualität und die Nutzung von Referenzen auf Ratings []

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Verwendung externer Ratings und Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen

Auf der Grundlage einer EU-Verordnung[1] hat die BaFin eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht, die die früheren „Hinweise zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen“ v. 20.06.2013 modifiziert: –         Die Vorschriften betreffen nur solche Forderungen und Kapitalanlagen, die marktüblich geratet werden. Insofern stellen externe Ratings neben eigenen Kreditrisikobewertungen ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Bonität eines []

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EIOPA veröffentlicht Richtlinien für NCAs zur Vorbereitung auf die Anwendung von Solvency II

Die Richtlinien haben vorbereitenden Charakter und verpflichten die NCAs nicht, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten auf Grund von Unternehmensmeldungen zur Solvenz-Position und insbesondere in Fällen unzureichender Erfüllung der Solvency II Pillar 1-Erfordernisse Mit Veröffentlichung der Konsultationen im Herbst 2013 will EIOPA die NCAs in die Lage versetzen, zum 01.01.2014 bestimmte wichtige Aspekte des prospektiven und risikobasierten Aufsichtsansatzes []

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AIFM-Steueranpassungsgesetz vor Wahl gescheitert

Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum AIFM-Steueranpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) sind vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. Mit dem AIFM-Steueranpassungsgesetz sollen die aus dem Kapitalanlagegesetzbuch resultierenden steuerlichen Folgen geregelt werden. Dies wird nun erst nach der Wahl im September 2013 und der Wiederaufnahme der parlamentarischen Aktivitäten möglich sein. Wegen der unklaren Besteuerungsregelungen []

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Unternehmensdarlehen – Besicherung durch Negativklausel

Die BaFin hat ihre Hinweise[1] zur Anlage in Unternehmensdarlehen[2] aktualisiert und angepasst. Neben der Bonitätsprüfung an Hand des GDV-„Kreditleitfadens“ oder auf der Grundlage von Langfristratings anerkannter Agenturen bildet weiterhin die Beurteilung der Besicherung der Darlehen Schwerpunkt der Kreditprüfung. Erfahrungsgemäß stehen erstrangige Grundpfandrechte oder verpfändete bzw. zur Sicherung übertragene Forderungen/Wertpapiere für eine Besicherung nicht zur Verfügung. []

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Europäische Staatsanleihen – Duldungsregelung läuft Ende 2013 aus

Für die Einstufung der Sicherheit von Anleihen und Darlehen an Staaten der Europäischen Union, deren Regionalregierungen oder örtliche Gebietskörperschaften gelten von Anfang 2014 an grundsätzlich wieder die üblichen Anforderungen des Rundschreibens 4/2011 (VA)[1]. Danach können derartige Anlagen als Teil der 5% High Yield-Quote im gebundenen Vermögen verbleiben, sofern die Qualität mindestens einem Rating von B-/B3 []

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Versicherungsaufsicht weitet Rahmen für Anlagen in sogenannte High Yield-Instrumente aus

Die BaFin veröffentlicht eine Auslegungsentscheidung, nach der Investitionen in High Yield-Anleihen auch über die Öffnungsklausel zulässig sind, mit dem Ziel, einen größeren Spielraum für derartige Anlagen zu schaffen. Bei ausreichender Risikotragfähigkeit dürfen beaufsichtigte Unternehmen High Yield-Anlagen für das gebundene Vermögen nunmehr auch über die Öffnungsklausel[1] erwerben, wenn die eigentliche High Yield-Quote (max. 5% des gebundenen []

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Verwendung von Ratings durch Anleger neu geregelt

Auf EU-Ebene[1] wurde eine Richtlinie zur Beaufsichtigung von (Rück-) Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie von Verwaltungs- oder Investmentgesellschaft neu gefasst, um die Verwendung von Ratings durch die Anleger neu zu regeln. Die BaFin hat zur praktischen Umsetzung der Richtlinie „Hinweise zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen“ durch die betreffenden Einrichtungen []

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AIFM-Umsetzungsgesetz bietet für alle Fondsarten Chancen auf Neuerungen und Entwicklung

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist im deutschen Rechtsraum ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle extern verwalteten „Fonds-“Vermögen und ihre Manager geschaffen worden, das am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Regelungen des bisherigen InvG sind in das KAGB übernommen worden; das InvG selbst wurde aufgehoben. Das []

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